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Häufig gestellte Fragen

Wie komme ich zu einer erfolgreichen Therapie?

  1. ZUWEISUNG zur Therapie (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie) von Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin mittels einer Verordnung

  2. BEWILLIGUNG dieser Verordnung von Ihrer zuständigen Krankenkasse

  3. TELEFONISCHE TERMINVEREINBARUNG und BEHANDLUNG bei dem/der Therapeut*in Ihrer Wahl

  4. BEZAHLUNG der ausgestellten Honorarnote

  5. KOSTENRÜCKERSTATTUNG des Kassentarifs durch Ihre Krankenkasse

Was muss ich zur ersten Therapieeinheit mitnehmen?

  • ärztliche Überweisung (bereits von Ihrer Krankenkasse bewilligt)

  • ärztliche Befunde (wenn vorhanden)

  • adäquate Kleidung

Was ist mein Anteil an einer erfolgreichen Therapie?

Um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, ist Ihre Mithilfe unbedingt erforderlich. Darunter fallen beispielsweise die Einhaltung von vereinbarten Terminen, das Befolgen von Handlungsanleitungen, die regelmäßige Durchführung von erlernten Übungen oder auch das Unterlassen gewisser Handlungen. Bei fehlender Mithilfe wird Sie Ihr/Ihre Therapeut*in darauf ansprechen und eine geeignete Lösung anbieten. Falls erforderlich, kann eine Behandlungsserie auch vorzeitig beendet werden.

Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht einhalten kann?

Falls Sie einen vereinbarten Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, 24 Stunden vor Therapiebeginn abzusagen. Ansonsten müssen wir diesen versäumten Termin abzugsfrei in Rechnung stellen. Die hierfür anfallenden Kosten können bei Ihrer Krankenkasse nicht geltend gemacht werden.

Übernimmt die Krankenkasse die gesamten Therapiekosten?

Da es sich in der Praxengemeinschaft Mittendrin um Wahltherapeuten*innen handelt, kann bei Ihrer Krankenkasse um eine Teilrückerstattung angesucht werden. Hierfür reichen Sie die ärztliche Verordnung, die Honorarnote und die Zahlungsbestätigung bei Ihrer Krankenkasse ein. Die Höhe der Rückerstattung richtet sich nach den aktuellen Vertragstarifen der jeweiligen Krankenkasse. Falls Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie dort über eine Kostenrückerstattung des Differenzbetrages ansuchen.

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